Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Versorgung während eines Auslandsaufenthalts. Zudem deckt sie auch die Kosten für einen eventuellen Rücktransport, den du sonst selbst bezahlen müsstest.
Die Reisekrankenversicherung gilt für Aufenthalte unter einem Jahr im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die erst ab einem Jahr greift.
Mit dieser Versicherung werden die Stornogebühren des Reiseveranstalters übernommen, die du selbst tragen müsstest, falls du deine gebuchte Reise aus Gründen wie Krankheit absagen musst.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung deckt diese Versicherung Stornogebühren des Reiseveranstalters, jedoch nur bei unerwarteten und dringenden Stornierungsgründen. Ein Abbruch aus beliebigen Gründen wird hier nicht berücksichtigt.
Falls du im Urlaub eine Person oder deren Eigentum versehentlich beschädigst, übernimmt diese Versicherung die Kosten für den entstandenen Schaden.
Die Reiseunfallversicherung deckt alle entstehenden Kosten bei schweren Verletzungen, die zu bleibenden körperlichen Schäden führen und im Urlaub passieren.
Im Falle von Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks übernimmt diese Versicherung die Kosten bis zu einer festgelegten Summe.
Bei Streitigkeiten im Ausland schützt dich diese Versicherung. Sie übernimmt Prozesskosten und Gebühren, die unter anderem aus Strafrechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz bestehen.
Bei Unfällen im Ausland bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Unterstützung. Sie übernimmt Aufgaben wie die Beschaffung von Informationen, die Organisation einer Rückreise, Krankenbesuche und weitere Leistungen.
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